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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Auslands­praktikum


Wie lange dauert ein Auslands­praktikum?

Die meisten Förder­programme sehen eine Mindest­dauer für die Auslands­auf­enthalte vor. Diese kann stark variieren und hängt von den Lern­zielen des Auf­ent­haltes ab. Das Euro­päische Pro­gramm „Erasmus+“ bietet für Ausbilder etwa schon Förder­mittel für zwei­tägige Auf­ent­halte an (ohne Reise­tage). Für Lehr­linge und Fach­kräfte (bis 1 Jahr nach Aus­bildungs­ende) beträgt die Mindest­dauer 2 Wochen und die max. Auf­enthalts­dauer 52 Wochen.

In welchen Ländern kann ein Aus­lands­praktikum absolviert werden?

Prinzipiell können in allen Ländern Praktika durch­geführt werden. Bei der Nutzung von Förder­mitteln sind die durch ERASMUS+ vor­ge­ge­benen Ziel­länder proirisiert zu berück­sichtigen.

Muss der entsendende Betrieb im Gegen­zug einen Lehrling aufnehmen?

Bei Einzel­entsendungen findet kein Gegen­besuch statt, bei der Teil­nahme an einer Gruppen­maß­nahme kann ein Gegen­besuch eines aus­län­dischen Lehrlings erfolgen. (Dies ist der Fall, wenn der statt­findende Aus­tausch bilateral stattfindet.)

Welche finanziellen Zuschüsse gibt es?

Die an­fallen­den Kosten für die  Reise, Unter­kunft und Vorbereitung des  Aufent­haltes können durch die Nutzung von Förder­programmen finanziert werden. Die Daten­­banken auf den Internetseiten von EuropAktiv sowie NA-BIBB (www.na-bibb.de) ermöglichen die ziel­gruppen- und länder­be­zogene Suche nach geeig­neten Förder­pro­grammen.

Wie kann ein Praktikums­betrieb im Ausland gefunden werden?

Bei EuropAktiv sind Organi­sationen, Unter­nehmen, Berufs­schulen und sonstige Ein­rich­tungen an­ge­meldet, die Aus­lands­praktika in der beruf­lichen Bildung an­bieten. Neben den Kontakt­daten sind auch die Länder ange­geben, mit denen Mobi­li­täts­­projekte durch­geführt werden. Daher können infrage kommen­de Ein­rich­tungen und Schulen um Hilfe bei der Vermitt­lung von Prak­ti­kums­be­trieben gebeten werden. Darüber hinaus können selbst­ständig über das Internet oder die eigene Partner­stadt geeig­nete Betriebe im Aus­land gesucht werden.  Hilfe kann auch über die Mobi­li­täts­beratung erfolgen.

Dürfen Auszubildende während der Ausbildung ins Ausland?

Laut Berufs­bildungs­gesetz kann bis zu einem Viertel der gesamten Aus­bil­dung im Ausland absolviert werden, wenn der Betrieb dies unter­stützt.

Muss die Ausbildungs­ver­gütung während des Aus­lands­­auf­ent­haltes weiter­bezahlt werden?

Ja, die Ausbildungs­vergütung wird während des Aus­lands­auf­ent­haltes vom Ausbildungs­betrieb weiter­bezahlt. Bei längeren Aufent­halten (z.B. grenz­über­schrei­tender Verbund­aus­bildung) kann mit dem auf­neh­menden Betrieb im Aus­land verein­bart werden, dass er sich an der Vergü­tung beteiligt.

Wird der Aus­lands­auf­ent­halt mit in den Lehrvertrag auf­genommen?

Alle Auslands­aufenthalte in der Ausbildung müssen der zustän­digen Kammer (HWK, IHK) an­ge­zeigt werden. Bei einem Aufent­halt ab vier Wochen sind zusätz­lich die Inhalte, die während des Aus­lands­praktikums vermittelt werden, mit der Kammer ab­zu­stimmen.


Ansprechpartner

Andreas Stein

0151 7023 8023
04876 900 4898

praktikum@europaktiv.eu 


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