FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Auslandspraktikum
Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?
Die meisten Förderprogramme sehen eine Mindestdauer für die Auslandsaufenthalte vor. Diese kann stark variieren und hängt von den Lernzielen des Aufenthaltes ab. Das Europäische Programm „Erasmus+“ bietet für Ausbilder etwa schon Fördermittel für zweitägige Aufenthalte an (ohne Reisetage). Für Lehrlinge und Fachkräfte (bis 1 Jahr nach Ausbildungsende) beträgt die Mindestdauer 2 Wochen und die max. Aufenthaltsdauer 52 Wochen.
In welchen Ländern kann ein Auslandspraktikum absolviert werden?
Prinzipiell können in allen Ländern Praktika durchgeführt werden. Bei der Nutzung von Fördermitteln sind die durch ERASMUS+ vorgegebenen Zielländer proirisiert zu berücksichtigen.
Muss der entsendende Betrieb im Gegenzug einen Lehrling aufnehmen?
Bei Einzelentsendungen findet kein Gegenbesuch statt, bei der Teilnahme an einer Gruppenmaßnahme kann ein Gegenbesuch eines ausländischen Lehrlings erfolgen. (Dies ist der Fall, wenn der stattfindende Austausch bilateral stattfindet.)
Welche finanziellen Zuschüsse gibt es?
Die anfallenden Kosten für die Reise, Unterkunft und Vorbereitung des Aufenthaltes können durch die Nutzung von Förderprogrammen finanziert werden. Die Datenbanken auf den Internetseiten von EuropAktiv sowie NA-BIBB (www.na-bibb.de) ermöglichen die zielgruppen- und länderbezogene Suche nach geeigneten Förderprogrammen.
Wie kann ein Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden werden?
Bei EuropAktiv sind Organisationen, Unternehmen, Berufsschulen und sonstige Einrichtungen angemeldet, die Auslandspraktika in der beruflichen Bildung anbieten. Neben den Kontaktdaten sind auch die Länder angegeben, mit denen Mobilitätsprojekte durchgeführt werden. Daher können infrage kommende Einrichtungen und Schulen um Hilfe bei der Vermittlung von Praktikumsbetrieben gebeten werden. Darüber hinaus können selbstständig über das Internet oder die eigene Partnerstadt geeignete Betriebe im Ausland gesucht werden. Hilfe kann auch über die Mobilitätsberatung erfolgen.
Dürfen Auszubildende während der Ausbildung ins Ausland?
Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der gesamten Ausbildung im Ausland absolviert werden, wenn der Betrieb dies unterstützt.
Muss die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthaltes weiterbezahlt werden?
Ja, die Ausbildungsvergütung wird während des Auslandsaufenthaltes vom Ausbildungsbetrieb weiterbezahlt. Bei längeren Aufenthalten (z.B. grenzüberschreitender Verbundausbildung) kann mit dem aufnehmenden Betrieb im Ausland vereinbart werden, dass er sich an der Vergütung beteiligt.
Wird der Auslandsaufenthalt mit in den Lehrvertrag aufgenommen?
Alle Auslandsaufenthalte in der Ausbildung müssen der zuständigen Kammer (HWK, IHK) angezeigt werden. Bei einem Aufenthalt ab vier Wochen sind zusätzlich die Inhalte, die während des Auslandspraktikums vermittelt werden, mit der Kammer abzustimmen.
Ansprechpartner
Andreas Stein
0151 7023 8023
04876 900 4898
praktikum@europaktiv.eu